Veröffentlicht am 7. Juli 2025 von oschrammOLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.