Veröffentlicht am 10. Januar 2026 von oschrammGericht: ChatGPT in der Schule ist auch ohne explizites Verbot eine Täuschung Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note „ungenügend“. Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.