Veröffentlicht am 10. Mai 2025 von oschrammZu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen.