Gerne helfe ich smarten Unternehmungen auf ihrem spannenden Weg in die Digitalisierung!
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EU-Kommission: Musks X ist kein „Torwächter“ nach dem Digital Markets Act
Die Kommission ist nach einer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass für X von Elon Musk nicht die strengsten Wettbewerbsregeln nach dem DMA gelten sollten.